Studierendenparlament

Was ist das Studierendenparlament?

Das Studierendenparlament bzw. StudentInnenparlament, abgekürzt StuPa oder SP, ist in der Regel das höchste beschlussfassende Wahlgremium (Organ) einer verfassten Studierendenschaft. Es wählt und kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und beschließt unter anderem die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft.

Aufgaben des Studierendenparlamentes

  • Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse.

  • Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder

  • Wahrnehmung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden

  • Pflege überregionaler und internationaler Studierendenbeziehungen

  • Förderung der politischen Bildung

  • Unterstützung kultureller Interessen der Studierenden

  • Bestätigung der Mitglieder des AStA (außer Vorstand und FinanzerIn)

  • Kontrolle des AStA

  • Beschluss und Kontrolle des Haushaltes (durch Haushaltsausschuss)

Wahlperioden

Die Mitglieder des Studierendenparlamentes werden in der Regel von allen eingeschriebenen Studierenden der jeweiligen Hochschule gewählt. Die Wahlperiode dauert zumeist ein Jahr.

Die meisten Studierendenparlamente werden heute nach dem Prinzip der Listen- oder Verhältniswahl gewählt, bei dem verschiedene mehr oder weniger politisch geprägte Vereinigungen („Listen“) um die Gunst der Studierenden werben und die Parlamentssitze im Verhältnis der auf die jeweiligen Listen abgegebenen Wählerstimmen verteilt werden (nach d'Hondt).